Restschuldbefreiung: Nach 3 Jahren schuldenfrei
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel jeder Privatinsolvenz: Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren werden alle verbliebenen Schulden erlassen. Du startest finanziell bei Null.
Voraussetzungen
- Insolvenzverfahren: Die Restschuldbefreiung setzt ein eröffnetes Insolvenzverfahren voraus.
- Antrag: Du musst die Restschuldbefreiung zusammen mit dem Insolvenzantrag beantragen (§ 287 InsO).
- Abtretungserklärung: Du trittst den pfändbaren Teil deines Einkommens für 3 Jahre an den Insolvenzverwalter ab.
Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode
Während der 3 Jahre musst du bestimmte Pflichten erfüllen (§ 295 InsO). Bei Verstößen kann die Restschuldbefreiung versagt werden:
- Erwerbsobliegenheit: Du musst einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen — oder dich nachweislich um eine bemühen.
- Herausgabe des pfändbaren Einkommens: Der pfändbare Anteil deines Gehalts geht an den Insolvenzverwalter.
- Erbschaften / Schenkungen: Die Hälfte einer Erbschaft muss an die Insolvenzmasse abgeführt werden.
- Auskunfts- und Mitteilungspflicht: Adressänderungen, Jobwechsel und Vermögensänderungen melden.
- Keine neuen Schulden: Keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten eingehen.
Versagungsgründe (§ 290 InsO)
Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn:
- Du wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurdest
- Du in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag falsche Angaben zu deiner wirtschaftlichen Situation gemacht hast (z. B. gegenüber Banken)
- Du Vermögen verschwendet oder verschoben hast
- Du deine Obliegenheiten verletzt hast
- Dir in den letzten 11 Jahren bereits eine Restschuldbefreiung erteilt wurde
Der Antrag auf Versagung muss von einem Gläubiger gestellt werden — das Gericht prüft nicht von sich aus.
Welche Schulden werden erlassen?
Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle Insolvenzforderungen. Ausnahmen (§ 302 InsO):
- Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (Betrug, Körperverletzung)
- Geldstrafen und Bußgelder
- Steuerschulden aus Steuerhinterziehung
- Rückforderungen von zinslosem Darlehen zur Finanzierung der Verfahrenskosten
Was passiert nach der Restschuldbefreiung?
Nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung per Beschluss. Die Schufa wird informiert und löscht den Eintrag nach 3 weiteren Jahren. Du kannst wieder Verträge abschließen, Konten eröffnen und Kredite beantragen — auch wenn die Bonität anfangs noch eingeschränkt ist.
Der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung
Die Uhr beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Je schneller der Antrag gestellt wird, desto früher bist du schuldenfrei. Bei InsoEasy dauert die Vorbereitung (außergerichtliches Verfahren + Insolvenzantrag) nur ca. 4 Wochen. Jetzt Eignung prüfen.