Restschuldbefreiung: Nach 3 Jahren schuldenfrei

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel jeder Privatinsolvenz: Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren werden alle verbliebenen Schulden erlassen. Du startest finanziell bei Null.

Voraussetzungen

Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode

Während der 3 Jahre musst du bestimmte Pflichten erfüllen (§ 295 InsO). Bei Verstößen kann die Restschuldbefreiung versagt werden:

  1. Erwerbsobliegenheit: Du musst einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen — oder dich nachweislich um eine bemühen.
  2. Herausgabe des pfändbaren Einkommens: Der pfändbare Anteil deines Gehalts geht an den Insolvenzverwalter.
  3. Erbschaften / Schenkungen: Die Hälfte einer Erbschaft muss an die Insolvenzmasse abgeführt werden.
  4. Auskunfts- und Mitteilungspflicht: Adressänderungen, Jobwechsel und Vermögensänderungen melden.
  5. Keine neuen Schulden: Keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten eingehen.

Versagungsgründe (§ 290 InsO)

Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn:

Der Antrag auf Versagung muss von einem Gläubiger gestellt werden — das Gericht prüft nicht von sich aus.

Welche Schulden werden erlassen?

Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle Insolvenzforderungen. Ausnahmen (§ 302 InsO):

Was passiert nach der Restschuldbefreiung?

Nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung per Beschluss. Die Schufa wird informiert und löscht den Eintrag nach 3 weiteren Jahren. Du kannst wieder Verträge abschließen, Konten eröffnen und Kredite beantragen — auch wenn die Bonität anfangs noch eingeschränkt ist.

Der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung

Die Uhr beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Je schneller der Antrag gestellt wird, desto früher bist du schuldenfrei. Bei InsoEasy dauert die Vorbereitung (außergerichtliches Verfahren + Insolvenzantrag) nur ca. 4 Wochen. Jetzt Eignung prüfen.

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