Abtretungserklärung
Mit der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens für die Dauer der Wohlverhaltensperiode (3 Jahre) an den Insolvenzverwalter ab. Die Abtretungserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Restschuldbefreiung und wird zusammen mit dem Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht.