Lexikon Insolvenzrecht A–Z

22 Fachbegriffe aus dem Schulden- und Insolvenzrecht — juristisch korrekt, verständlich erklärt.

Abtretungserklärung

Mit der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens für die Dauer der Wohlverhaltensperiode (3 Jahre) an den Insolvenzverwalter ab. Die Abtretungserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Restschuldbefreiung und wird zusammen mit dem Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht.

Bescheinigung nach § 305 InsO

Die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Sie darf nur von einer anerkannten Stelle (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) ausgestellt werden und ist Pflichtanlage zum Antrag auf Verbraucherinsolvenz. InsoEasy erstellt diese Bescheinigung automatisch nach Ablauf der Gläubigerfrist.

Forderungsaufstellung

Die Forderungsaufstellung ist ein Verzeichnis aller Gläubiger mit Angabe der jeweiligen Forderungshöhe (Hauptforderung, Zinsen, Kosten). Sie ist Pflichtbestandteil des Insolvenzantrags und dient dem Gericht sowie dem Insolvenzverwalter als Grundlage für das Verfahren.

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter des Vollstreckungsgerichts, der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführt: Pfändung beweglicher Sachen, Abnahme der Vermögensauskunft und Zustellung von Vollstreckungstiteln. Er wird vom Gläubiger beauftragt und handelt im Rahmen der ZPO.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist jede Person oder Institution, der du Geld schuldest: Banken, Vermieter, Versandhändler, Finanzamt, Krankenkasse, Inkassounternehmen. Im Insolvenzverfahren werden alle Gläubiger gleichbehandelt (Gleichbehandlungsgrundsatz) — mit Ausnahme bevorrechtigter Forderungen.

Gläubigervergleich

Der Gläubigervergleich ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern über die Schuldenregulierung — ohne Gericht. Der Schuldenbereinigungsplan ist das formale Instrument dafür. Stimmen alle Gläubiger zu, ist keine Privatinsolvenz nötig. Der Gläubigervergleich ist in der Regel günstiger und schneller als ein Insolvenzverfahren.

Inkasso

Inkassounternehmen treiben Forderungen im Auftrag von Gläubigern ein. Sie dürfen Mahnungen schreiben, Ratenzahlungen vereinbaren und gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Inkassogebühren (bis zu 1,3-fache Anwaltsgebühr) werden dem Schuldner aufgeschlagen. Wichtig: Inkassofirmen dürfen nicht pfänden — das kann nur der Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungstitel.

Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung plus die pfändbaren Einkünfte während des Verfahrens. Aus der Insolvenzmasse werden die Verfahrenskosten und die Gläubigerforderungen (anteilig) bedient. Unpfändbares Vermögen (Hausrat, Berufsausrüstung) gehört nicht dazu.

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (bei Verbraucherinsolvenz: Treuhänder) wird vom Insolvenzgericht bestellt und verwaltet die Insolvenzmasse. Er prüft die angemeldeten Forderungen, verwertet das Vermögen und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Während der Wohlverhaltensperiode überwacht er die Obliegenheiten des Schuldners.

Nullplan

Ein Nullplan ist ein Schuldenbereinigungsplan, bei dem der Schuldner den Gläubigern keine Zahlung anbietet — weil kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Der Nullplan ist rechtlich zulässig und wird in der Praxis häufig verwendet (z. B. bei ALG-II-Empfängern). Die Gläubiger lehnen ihn in der Regel ab, aber das außergerichtliche Verfahren gilt damit als ordnungsgemäß durchgeführt.

Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO) legt fest, welcher Teil des Nettoeinkommens pfändbar ist — abhängig von der Einkommenshöhe und der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen. Sie wird alle zwei Jahre aktualisiert. Der Grundfreibetrag (2025/2026) beträgt 1.491,75 € monatlich. Siehe auch: Kontopfändung & Lohnpfändung.

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung (RSB) befreit den Schuldner nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode (3 Jahre) von allen verbleibenden Schulden. Sie wird vom Insolvenzgericht per Beschluss erteilt, sofern keine Versagungsgründe vorliegen. Ausgenommen sind Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, Geldstrafen und Steuerhinterziehung.

Schufa

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert Daten zu Zahlungsverhalten, Krediten und Insolvenzverfahren. Ein negativer Schufa-Eintrag erschwert Vertragsabschlüsse. Nach Restschuldbefreiung wird der Insolvenz-Eintrag nach 3 Jahren gelöscht.

Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan ist ein konkreter Vorschlag des Schuldners an alle Gläubiger, wie die Schulden außergerichtlich geregelt werden sollen (Ratenzahlung, Teilverzicht, Nullplan). Er wird im Rahmen der außergerichtlichen Einigung versendet. Stimmen alle Gläubiger zu, ist keine Insolvenz nötig.

Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn die monatlichen Einnahmen dauerhaft nicht ausreichen, um alle Zahlungsverpflichtungen (Miete, Kredite, Unterhalt, Versicherungen) zu bedienen — und kein Vermögen vorhanden ist, das zur Deckung eingesetzt werden kann. Die Höhe der Schulden allein ist nicht entscheidend.

Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)

Die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung / Offenbarungseid) ist eine vollständige Auflistung aller Vermögenswerte und Einkünfte, die der Schuldner auf Antrag des Gläubigers vor dem Gerichtsvollzieher abgeben muss. Falsche Angaben sind strafbar (§ 156 StGB). Die Abgabe wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Vermögensübersicht

Die Vermögensübersicht ist eine Pflichtanlage zum Insolvenzantrag. Sie listet alle Vermögensgegenstände auf: Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Versicherungen, Beteiligungen, Forderungen. Das Gericht nutzt sie zur Beurteilung der Insolvenzmasse.

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist die rechtliche Grundlage für Zwangsvollstreckung: Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche oder notarielle Urkunden. Ohne Vollstreckungstitel kann ein Gläubiger weder Konto- noch Lohnpfändung betreiben. Inkassounternehmen haben allein keinen Vollstreckungstitel.

Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode (auch: Abtretungsfrist) ist der Zeitraum zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung. Seit der Reform 2020 beträgt sie 3 Jahre (vorher 6 Jahre). Während dieser Zeit muss der Schuldner Obliegenheiten erfüllen (Erwerbspflicht, Auskunftspflicht, Herausgabe pfändbarer Einkünfte).

Zahlungseinstellung

Zahlungseinstellung bedeutet, dass der Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt. Sie gilt als starkes Indiz für Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) und kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Gläubigerantrag begründen.

Raus aus den Schulden — in 4 Wochen

Kostenlose Eignungsprüfung in 2 Minuten. Kein Risiko, keine Wartezeit.

Jetzt kostenlos prüfen