Außergerichtliche Einigung — Der Gläubigervergleich vor der Insolvenz

Bevor du einen Privatinsolvenzantrag stellen kannst, musst du einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit deinen Gläubigern nachweisen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Dieser Gläubigervergleich ist keine Formalität — er bietet die Chance, eine Insolvenz komplett zu vermeiden.

Warum ist die außergerichtliche Einigung Pflicht?

Der Gesetzgeber will erreichen, dass Schuldner und Gläubiger zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird. Ohne die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung wird ein Insolvenzantrag vom Gericht zurückgewiesen.

Ablauf des Verfahrens

  1. Gläubiger erfassen: Alle Schulden werden vollständig aufgelistet — Name, Adresse, Forderungshöhe, Aktenzeichen.
  2. Schuldenbereinigungsplan erstellen: Ein konkreter Vorschlag, wie die Schulden geregelt werden (z. B. Ratenzahlung, Teilverzicht, Nullplan).
  3. Versand an alle Gläubiger: Jeder Gläubiger erhält den Plan mit einer Frist zur Stellungnahme (in der Regel 4–6 Wochen).
  4. Auswertung: Stimmen alle Gläubiger zu → Einigung erzielt, keine Insolvenz nötig. Lehnt auch nur ein Gläubiger ab → Scheitern wird bescheinigt.
  5. Bescheinigung nach § 305 InsO: Eine anerkannte Stelle (Schuldnerberatung, Anwalt) bestätigt das Scheitern. Damit kann der Insolvenzantrag eingereicht werden.

Was ist ein Nullplan?

Ein Nullplan ist ein Schuldenbereinigungsplan, bei dem der Schuldner den Gläubigern keine Zahlungen anbieten kann — weil kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Das ist zulässig und kommt in der Praxis häufig vor (z. B. bei ALG-II-Empfängern). Die Gläubiger lehnen den Nullplan in der Regel ab, aber das Verfahren ist damit formal korrekt durchgeführt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Bei herkömmlichen Beratungsstellen: 3–6 Monate allein Wartezeit auf den ersten Termin, dann weitere Wochen für die Durchführung. Bei InsoEasy: Das gesamte Verfahren wird digital abgewickelt — in ca. 4 Wochen vom Start bis zur Bescheinigung.

Erfolgschancen

In der Praxis stimmen die Gläubiger dem Plan eher selten vollständig zu — besonders nicht bei einem Nullplan. Das ist aber kein Problem: Die Bescheinigung über das Scheitern öffnet den Weg zur Privatinsolvenz und damit zur Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

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