P-Konto: Umwandlung, Freibeträge & Bescheinigung

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt dein Existenzminimum vor Kontopfändung. Jede Bank muss dein Girokonto auf Antrag innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln — das ist dein gesetzliches Recht (§ 850k ZPO).

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz. Bis zum monatlichen Freibetrag kann kein Gläubiger auf dein Guthaben zugreifen. Alles darüber kann gepfändet werden. Du behältst alle normalen Kontofunktionen: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlung.

Grundfreibetrag & Erhöhung

Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.491,75 € pro Monat (Stand 2025/2026). Dieser Betrag steht dir automatisch zur Verfügung — ohne Nachweis.

Der Freibetrag kann mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöht werden, wenn du:

Die Bescheinigung kann durch eine Schuldnerberatungsstelle, einen Anwalt, das Jobcenter oder den Arbeitgeber ausgestellt werden. InsoEasy erstellt die P-Konto-Bescheinigung als optionale Zusatzleistung.

So richtest du ein P-Konto ein

  1. Antrag bei deiner Bank: Formlos (mündlich oder schriftlich). Die Bank darf nicht ablehnen.
  2. Umwandlung in 4 Tagen: Die Bank muss innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln.
  3. Rückwirkender Schutz: Der Pfändungsschutz gilt rückwirkend für den laufenden Kalendermonat.
  4. Bescheinigung einreichen: Falls du den Freibetrag erhöhen willst, lege die P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vor.

Häufige Fragen zum P-Konto

Kann die Bank das P-Konto ablehnen?

Nein. Jede Bank in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, dein Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Du hast Anspruch auf genau ein P-Konto (nicht mehrere gleichzeitig).

Sieht man das P-Konto in der Schufa?

Die Umwandlung wird der Schufa gemeldet. Das kann sich negativ auf deinen Score auswirken, ist aber in einer Pfändungssituation das kleinere Problem — der Schutz deines Existenzminimums hat Vorrang.

Was passiert mit Geld über dem Freibetrag?

Beträge über dem Freibetrag können vom Gläubiger gepfändet werden. Nicht genutztes Guthaben innerhalb des Freibetrags wird einen Monat in den Folgemonat übertragen (Moratorium). Danach verfällt der Schutz für diesen Betrag.

P-Konto und Privatinsolvenz?

Das P-Konto ist auch während einer Privatinsolvenz sinnvoll und erlaubt. Der Insolvenzverwalter kann nur auf den pfändbaren Anteil zugreifen.

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