Während andere oft Monate auf einen Termin warten, bringen wir dein Verfahren sofort auf den Weg. Schnell, digital, rechtssicher — 100 % online.
Wir von InsoEasy führen das komplette außergerichtliche Einigungsverfahren für dich durch — komplett online, ohne einen einzigen Vor-Ort-Termin. Kein Papierkram, keine Wartezimmer. Wir kümmern uns um alles: Gläubigeranschreiben, Schuldenbereinigungsplan, Bescheinigung nach §305 InsO und deinen vorausgefüllten, unterschriftsreifen Insolvenzantrag.
Unverbindlich und kostenfrei
Deine Schuldnerberatung online — in drei Schritten verfahrensbereit, ohne das Haus zu verlassen
Beantworte wenige Fragen — direkt hier auf der Seite. In 2 Minuten weißt du, ob und wie wir dir helfen können.
Logge dich in dein persönliches Portal ein und trage deine Gläubiger ein — per Eingabe oder einfach per Foto-Upload mit KI-Erkennung. Das war's — ab jetzt übernehmen wir von InsoEasy.
Wir von InsoEasy schreiben alle Gläubiger an, versenden den Schuldenbereinigungsplan, überwachen Fristen und erstellen deine Bescheinigung nach §305 InsO sowie deinen vorausgefüllten, unterschriftsreifen Insolvenzantrag. Danach bist du startklar für den Antrag beim Amtsgericht und die anschließende 3-jährige Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung.
Was unsere Online-Schuldnerberatung von herkömmlichen Beratungsstellen unterscheidet
Bei herkömmlichen Beratungsstellen wartest du oft Monate auf einen ersten Termin. Bei InsoEasy startest du sofort — komplett online, ohne Präsenztermin. Dein außergerichtliches Einigungsverfahren schließen wir in nur 4 Wochen ab.
Kein einziger Präsenztermin nötig. Alles läuft über dein persönliches Online-Portal — bequem von zu Hause, rund um die Uhr. Du brauchst nur ein Smartphone oder einen Computer.
Gläubigeranschreiben, Schuldenbereinigungsplan, Fristenüberwachung, Nachforderungen — wir von InsoEasy erledigen das komplett für dich. Du trägst nur deine Gläubiger ein — bequem von der Couch, auch per KI-Bildscan. Den Rest übernehmen wir.
Wir von InsoEasy erstellen deinen kompletten Insolvenzantrag — vorausgefüllt und unterschriftsreif. Egal ob Privatinsolvenz (nach dem außergerichtlichen Verfahren) oder Regelinsolvenz (direkt). Kein kompliziertes Ausfüllen von Hand.
Dein gesamtes Verfahren wird von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht begleitet. Die Bescheinigung nach §305 InsO kommt direkt von der Kanzlei.
Kostenlos in Niedersachsen. Bundesweit kostenlos per Beratungshilfe. Oder als Selbstzahler ab 150 € monatlich — ohne versteckte Kosten, ohne Wartezeit, ohne Vor-Ort-Termin.
| Herkömmliche Beratung | InsoEasy | |
|---|---|---|
| Wartezeit auf ersten Termin | Oft 3–9 Monate | Sofort starten — kein Termin nötig |
| Präsenztermine | Oft regelmäßig erforderlich | 0 — 100 % online |
| Außerger. Einigung (§ 305 InsO) | Oft 6–18 Monate | In 4 Wochen abgeschlossen |
| Insolvenzantrag | Selbst ausfüllen oder extra zahlen | Von uns erstellt — vorausgefüllt |
| Erreichbarkeit | Bürozeiten | 24/7 Online-Portal |
| Kosten | "Kostenlos" (aber oft Monate Wartezeit) | Ab 0 € (Beratungshilfe/Niedersachsen) oder ab 150 €/Monat |
Finde in 2 Minuten heraus, ob unsere Online-Schuldnerberatung für dich in Frage kommt.
Gib deine Postleitzahl ein — wir prüfen sofort, welche kostenlose Möglichkeit in deiner Region verfügbar ist.
Anonyme Prüfung · Keine Registrierung nötig · DSGVO-konform
Nur wenige kurze Fragen — anonym und unverbindlich.
Arbeitest du gerade selbstständig — z. B. mit Gewerbe oder als Freiberufler?
Warst du früher einmal selbstständig?
Sind aus der Selbstständigkeit noch offene Schulden gegenüber Mitarbeitern oder Sozialversicherungen übrig?
z.B. offene Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Finanzamt-Schulden aus der Selbstständigkeit
Bei wie vielen Stellen hast du Schulden? (Banken, Inkasso, Vermieter, Behörden — alles zählt)
Hattest du schon einmal eine Privatinsolvenz?
Wie ist das Verfahren ausgegangen?
Aufgrund der gesetzlichen Sperrfristen für die Restschuldbefreiung kannst du aktuell keinen erfolgversprechenden Antrag stellen. Bitte wende dich für eine Einzelfallprüfung direkt an unsere Kanzlei.
Kontakt zur Kanzlei →Hast du bereits einen Antrag auf Beratungshilfe bei einem Amtsgericht gestellt — für dieses Schuldenthema?
Wichtig: Beratungshilfe kann pro Angelegenheit nur einmal beantragt werden. Wenn du sie schon einmal für deine Schulden beantragt hast, können wir sie nicht erneut für dich nutzen.
Da bereits ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wurde, können wir das Verfahren leider nicht kostenlos über Beratungshilfe abrechnen. Du kannst das Verfahren aber als Selbstzahler starten.
Als Selbstständiger ist eine Regelinsolvenz vorgesehen.
Aufgrund von Schulden aus deiner früheren Selbstständigkeit ist eine Regelinsolvenz erforderlich.
In Kombination mit deiner früheren Selbstständigkeit und 20 oder mehr Gläubigern ist eine Regelinsolvenz vorgesehen.
Für die Regelinsolvenz brauchst du umfangreiche Unterlagen: Gläubigerverzeichnis, Forderungsaufstellung, Vermögensübersicht und weitere Formulare. Wir erstellen alle notwendigen Antragsunterlagen für dich — professionell und vollständig.
Bei der Regelinsolvenz ist kein außergerichtliches Einigungsverfahren erforderlich. Auch als Regelinsolvenz-Fall kannst du Beratungshilfe beantragen — die Kostenübernahme gilt für alle natürlichen Personen.
Auch die Regelinsolvenz ist für Einwohner aus Niedersachsen komplett kostenfrei.
0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe
Auch bei Regelinsolvenz hast du als natürliche Person Anspruch auf Beratungshilfe. Wir helfen dir beim Antrag.
800 €
Einmalzahlung · Ratenzahlung auf Anfrage möglich
Das gesamte Verfahren ist für Einwohner aus Niedersachsen komplett kostenfrei.
Deine Daten
Du erhältst einen Link zu deinem persönlichen Portal. Dort trägst du einfach deine Gläubiger ein. Wenn du einen vergisst — kein Problem! Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.
Wir übernehmen
Wir schreiben alle Gläubiger an und bereiten das Verfahren vor. Sobald alles komplett ist, melden wir uns.
Der Antrag
Wir erstellen deinen fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Du musst diesen nur noch unterschreiben und an dein zuständiges Amtsgericht schicken (die Adresse drucken wir dir direkt mit drauf).
Das Verfahren
Das Gericht eröffnet das Verfahren (dauert meist 1–2 Monate). Einige Wochen später findet der Prüfungstermin statt — dort wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ab der Eröffnung läuft bereits deine 3-jährige Wohlverhaltensphase.
Schuldenfrei!
Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhältst du die offizielle Restschuldbefreiung.
Gute Nachrichten: Wir können sofort starten. Wir schließen den notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuch innerhalb von 4 Wochen für dich ab — komplett online, ohne einen einzigen Präsenztermin. Damit bist du sofort bereit für den Insolvenzantrag beim Amtsgericht und die anschließende 3-jährige Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung.
0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe
Du beziehst Bürgergeld, Sozialhilfe oder hast ein geringes Einkommen? Dann übernimmt der Staat die gesamten Kosten. Wir helfen dir beim Antrag.
Da du bereits Beratungshilfe für dieses Thema beantragt hast, steht dir nur die Selbstzahler-Option zur Verfügung.
Ab 150 € / Monat
Ratenzahlung verfügbar · Gesamtpreis ab 800 €
Hast du für diese Schuldenbereinigung bereits Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt?
Liegt dir der bewilligte Beratungshilfeschein bereits vor?
Bitte warte auf den Bescheid
Da du bereits Beratungshilfe beantragt hast, müssen wir den bewilligten Schein abwarten, bevor wir über das Land abrechnen können. Sobald du den Schein per Post erhalten hast, kannst du hier fortfahren.
Alternativ kannst du das Verfahren als Selbstzahler (ab 150 €/Monat) starten:
Deine Daten eingeben. Du gibst deine persönlichen Daten ein. Wir erstellen daraus automatisch deinen Beratungshilfeantrag als PDF.
Antrag beim Amtsgericht einreichen. Du druckst den Antrag aus und reichst ihn bei deinem zuständigen Amtsgericht ein. Die Adresse steht direkt auf dem Dokument.
Genehmigung hochladen. Sobald du den bewilligten Beratungshilfeschein per Post erhalten hast, lädst du ihn über einen speziellen Link hoch, den wir dir per E-Mail schicken.
Portal-Zugang. Nach Eingang des Scheins erhältst du den Zugang zu deinem persönlichen Portal. Dort trägst du deine Gläubiger ein. Wenn du einen vergisst — kein Problem! Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.
Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.
Der Antrag. Wir erstellen deinen fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Du unterschreibst und schickst ihn ans Gericht.
Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Deine 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.
Schuldenfrei! Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhältst du die offizielle Restschuldbefreiung.
Wichtiger Hinweis
Daten & Zahlung. Du gibst deine Daten ein und bezahlst sicher per Karte oder SEPA. Direkt nach der Zahlung erhältst du den Link zu deinem persönlichen Portal.
Gläubiger eintragen. Im Portal trägst du deine Gläubiger ein. Wenn du einen vergisst — kein Problem! Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.
Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.
Der Antrag. Wir erstellen deinen fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Du unterschreibst und schickst ihn ans Gericht.
Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Deine 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.
Schuldenfrei! Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhältst du die offizielle Restschuldbefreiung.
Bitte fülle die folgenden Angaben aus. Aus deinen Daten wird automatisch ein PDF-Antrag erstellt, den du beim Amtsgericht einreichen kannst.
Miete inkl. Nebenkosten, oder Belastung bei Eigentum
Personen, denen du Unterhalt zahlst oder die du versorgst (Kinder, Ehepartner etc.).
Bitte unterschreibe hier mit Maus oder Finger. Die Unterschrift wird auf dem Beratungshilfe-Antrag und der Vollmacht verwendet.
Aus deinen Angaben wird automatisch ein PDF-Antrag auf Beratungshilfe erstellt. Diesen kannst du nach dem Absenden herunterladen und bei deinem zuständigen Amtsgericht einreichen. Im Kanzleiportal können die Angaben nachträglich noch ergänzt werden.
Nur noch 4 Angaben. Alles Weitere erfasst du später in deinem geschützten Portal.
DSGVO-konform. Deine Daten werden verschlüsselt übertragen (AES-256) und auf Servern in Deutschland gespeichert. Adresse, Geburtsdatum und weitere Angaben gibst du erst in deinem persönlichen Portal ein — für maximale Privatsphäre.
Dein persönliches Portal wurde eingerichtet. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit deinem Zugangslink.
So geht es jetzt weiter:
Dein persönliches Portal wurde eingerichtet. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit deinem Zugangslink.
So geht es jetzt weiter:
Dein Beratungshilfe-Antrag wurde erstellt. Bitte reiche ihn beim Amtsgericht ein, um dein Portal freischalten zu lassen.
Nächste Schritte:
Dein Beratungshilfe-Antrag wurde als PDF erstellt. Bitte drucke und unterschreibe ihn und reiche ihn bei deinem zuständigen Amtsgericht ein.
Antrag herunterladen (PDF)Alles was du über unser Verfahren wissen musst — kompakt beantwortet.
Niedersachsen: Komplett kostenlos — du zahlst nichts. Beratungshilfe: Wenn du Anspruch auf Beratungshilfe hast, ist das Verfahren ebenfalls kostenlos. Bitte beachte: Beratungshilfe wird nicht in jedem Fall bewilligt, besonders wenn keine zeitliche Dringlichkeit besteht. Selbstzahler: Ab 150 € monatlich (Gesamtpreis ab 800 €) für das Komplettpaket inkl. außergerichtlichem Einigungsverfahren und Insolvenzantrag — 100 % online.
Du kommst in Frage, wenn du nicht aktuell selbstständig bist und weniger als 20 Gläubiger hast. Ehemals Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Nutze unsere kostenlose Eignungsprüfung oben, um das in 2 Minuten herauszufinden.
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist für Privatpersonen mit weniger als 20 Gläubigern gedacht und erfordert einen außergerichtlichen Einigungsversuch. Die Regelinsolvenz ist für Selbstständige und komplexe Fälle. Beide führen nach 3 Jahren zur Restschuldbefreiung. Mehr dazu in unserem Ratgeber Privatinsolvenz.
Die Höhe der Schulden spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass deine monatlichen Einnahmen nicht ausreichen, um alle Verpflichtungen (Miete, Kredite, Unterhalt) zu bedienen. Das nennt man Überschuldung.
Das außergerichtliche Einigungsverfahren schließen wir in der Regel innerhalb von 4 Wochen ab — danach bist du verfahrensbereit für den Insolvenzantrag. Bei herkömmlichen Beratungsstellen wartest du dagegen oft 3–9 Monate allein auf den ersten Termin. Die anschließende Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung dauert nach aktuellem Recht 3 Jahre. Das gesamte Verfahren läuft bei uns 100 % online, ohne einen einzigen Präsenztermin.
Ein Schuldenbereinigungsplan ist ein konkreter Vorschlag an deine Gläubiger, wie deine Schulden geregelt werden sollen — z. B. durch Ratenzahlung, Teilverzicht oder einen Nullplan. Stimmen alle Gläubiger zu, ist keine Insolvenz nötig. Bei Ablehnung wird das Scheitern bescheinigt und der Weg zur Privatinsolvenz ist frei.
Ein Nullplan ist ein Schuldenbereinigungsplan, bei dem du den Gläubigern keine Zahlung anbieten kannst — weil kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Das ist rechtlich vollkommen zulässig und kommt in der Praxis häufig vor, z. B. bei Bürgergeld-Empfängern.
Diese Bescheinigung bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit deinen Gläubigern gescheitert ist. Sie ist Pflichtanlage zum Privatinsolvenzantrag und darf nur von anerkannten Stellen (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) ausgestellt werden. InsoEasy erstellt diese Bescheinigung automatisch.
Nein. Das gesamte Verfahren bei InsoEasy läuft 100 % online über dein persönliches Portal — kein einziger Präsenztermin ist erforderlich. Du benötigst lediglich ein Smartphone oder einen Computer mit Internetzugang.
Alle Mahnungen, Inkassoschreiben und Gerichtsbeschlüsse. Kreditverträge. Aktuelle Kontoauszüge (letzte 3 Monate). Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, ALG-Bescheide). Du kannst alles per Smartphone abfotografieren und hochladen — unsere KI extrahiert die Daten automatisch.
Du trägst deine Gläubiger im Online-Portal ein — Name, Adresse, Forderungshöhe. Alternativ fotografierst du einfach die Mahnschreiben ab und unsere KI-Dokumentenerkennung extrahiert die relevanten Daten automatisch. Du prüfst und bestätigst nur noch.
Stimmen die Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zu, stellen wir das Scheitern fest und erstellen deinen kompletten Privatinsolvenzantrag (bzw. Regelinsolvenzantrag). Alle erforderlichen Formulare und Anlagen werden automatisch aus deinen bereits vorhandenen Daten generiert.
Nach der InsO-Reform beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach werden alle Restschulden erlassen. Die Uhr beginnt, sobald das Gericht das Verfahren eröffnet.
Die Restschuldbefreiung ist ein Gerichtsbeschluss, der dich von allen verbleibenden Schulden befreit. Ausgenommen sind nur Schulden aus vorsätzlichen Straftaten, Geldstrafen und Steuerhinterziehung. Danach startest du finanziell bei Null.
Die Schufa wird über die Insolvenz und die Restschuldbefreiung informiert. Der Eintrag wird 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Danach kannst du wieder Verträge abschließen und Kredite beantragen.
Sofort ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei deiner Bank beantragen. Die Umwandlung muss innerhalb von 4 Geschäftstagen erfolgen und schützt dein Existenzminimum (1.491,75 € monatlich). Details in unserem Ratgeber Kontopfändung.
Bei akuter Räumungsgefahr ist schnelles Handeln entscheidend. Tipp: Jobcenter oder Sozialamt können Mietschulden als Darlehen übernehmen. Nach Räumungsklage gibt es eine 2-Monats-Schonfrist. Parallel hilft eine Schuldnerberatung, die Gesamtsituation zu ordnen. Mehr in unserem Ratgeber Mietschulden.
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt dein Existenzminimum vor Kontopfändung. Wenn du Schulden hast und eine Pfändung droht oder bereits vorliegt, solltest du dein Girokonto umwandeln lassen. Das ist dein gesetzliches Recht und kostet nichts.
Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die die Kosten für Rechtsberatung übernimmt — auch für Schuldnerberatung. Du beantragst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Voraussetzung: geringes Einkommen und kein eigenes Vermögen. Achtung: Beratungshilfe wird in der Praxis nicht immer bewilligt.
Kostenlose Stellen (Caritas, Diakonie) leisten gute Arbeit — sind aber oft überlastet. Wartezeiten von 3–9 Monaten auf den ersten Termin sind keine Seltenheit. In dieser Zeit laufen Mahngebühren, Inkassokosten und Zinsen weiter. Bei InsoEasy startest du sofort, komplett online und ohne Präsenztermin. In 4 Wochen ist dein außergerichtliches Verfahren abgeschlossen. Wenn Beratungshilfe bewilligt wird, ist auch InsoEasy kostenlos für dich.