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Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein ganz normales Girokonto — aber mit einem eingebauten Schutz vor Kontopfändung. Es schützt Ihr Existenzminimum (aktuell 1.491,75 € monatlich Grundfreibetrag) automatisch davor, dass Gläubiger Ihnen alles vom Konto pfänden können.

Wann brauchen Sie ein P-Konto?

Wie beantragen Sie ein P-Konto?

Jede Bank muss Ihnen Ihr bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln — das ist gesetzlich in § 850k ZPO geregelt. Der Antrag ist kostenfrei, die Bank darf keine Zusatzgebühren verlangen (verlangt sie doch, ist das unzulässig).

  1. Antrag stellen: Form- und kostenlos bei Ihrer Bank. Viele Banken haben Online-Formulare.
  2. 4-Geschäftstage-Frist: Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen.
  3. Pfändungsschutz ab sofort wirksam: Ab der Umwandlung gilt der Grundfreibetrag automatisch.

Wie hoch ist der Pfändungsschutz?

Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.491,75 € pro Monat. Dieser Betrag bleibt Ihnen vom Konto immer erhalten, egal wie hoch die Pfändung ist. Haben Sie weitere Unterhaltsverpflichtungen, erhöht sich der Freibetrag:

Die höheren Freibeträge müssen Sie gegenüber der Bank nachweisen — typischerweise durch eine Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (z. B. von uns) oder eines Rechtsanwalts.

Wichtiges zu beachten

Brauchen Sie eine Bescheinigung für einen höheren Freibetrag? Wir stellen Ihnen die Bescheinigung als anerkannte Beratungsstelle aus.

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