Jemand, der Ihnen nahesteht, hat Schulden
Meistens sind es die Angehörigen, die zuerst handeln — weil der Betroffene die Post nicht mehr öffnet. Diese Seite beantwortet die zwei Fragen, die dann anstehen: Hafte ich mit? Und: Was kann ich überhaupt tun, wenn die Schulden nicht meine sind?
Die wichtigste Entlastung zuerst
Eine Verwandtschaft allein begründet keine Haftung. Eltern haften nicht für die Schulden ihrer volljährigen Kinder, Kinder nicht für die ihrer Eltern, Ehepartner nicht automatisch füreinander. Gehaftet wird nur, wo Sie selbst etwas unterschrieben oder geerbt haben.
Wofür Sie haften — und wofür nicht
| Fall | Haften Sie? |
|---|---|
| Sie sind nur verwandt oder verheiratet | Nein |
| Sie haben eine Bürgschaft unterschrieben | Ja, in voller Höhe |
| Sie stehen als zweiter Darlehensnehmer im Vertrag | Ja, als Gesamtschuldner |
| Gemeinsames Konto mit Überziehung | Ja, für den Sollstand |
| Sie haben geerbt und nicht ausgeschlagen | Ja, für die Nachlassverbindlichkeiten |
Wenn ein Erbfall im Raum steht: sechs Wochen
Ein überschuldeter Nachlass muss ausgeschlagen werden. Die Frist beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Anfall der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung erfahren haben. Sie ist kurz und läuft ohne Erinnerung ab. Wer eine Erbschaft annimmt, ohne den Nachlass zu kennen, übernimmt auch dessen Schulden.
Was Sie konkret tun können
- Die Post sortieren, gemeinsam. Wichtig sind gerichtliche Zustellungen (gelber Umschlag), Mahnbescheide, Schreiben von Gerichtsvollziehern und Kontopfändungen. Diese vier tragen Fristen; Werbung von Umschuldungsanbietern tut es nicht.
- Nichts unterschreiben, was Sie mit hineinzieht. Kein Darlehen aufnehmen, um „die Sache zu bereinigen", keine Bürgschaft, keine Mithaftung. Aus Hilfe wird sonst ein zweiter Fall.
- Auf Fristen achten. Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Läuft die Frist ab, folgt der Vollstreckungsbescheid — und ein Titel wirkt 30 Jahre.
- Bei Kontopfändung sofort das P-Konto anstoßen. Der Betroffene kann jederzeit verlangen, dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird (§ 850k Abs. 1 ZPO). Das ist der wirksamste einzelne Schritt.
- Den Betroffenen selbst beauftragen lassen. Wir dürfen nur mit seinem Einverständnis tätig werden. Sie können den Kontakt herstellen und beim ersten Gespräch dabei sein — die Beauftragung muss von ihm kommen.
Ein typischer Verlauf
Eine Mutter öffnet die Post ihres 26-jährigen Sohnes, weil er auf Nachfragen nicht mehr reagiert. Sie findet vier Inkassoschreiben, einen Mahnbescheid, dessen Widerspruchsfrist noch drei Tage läuft, und die Ankündigung eines Gerichtsvollziehers. Ihre erste Frage am Telefon lautet, ob sie das jetzt bezahlen muss.
Muss sie nicht — sie hat nichts unterschrieben. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird fristgerecht eingelegt, die Forderung dahinter erweist sich als teilweise verjährt. Der Sohn beauftragt uns selbst; seine Mutter ist beim ersten Gespräch dabei.
Für die verbleibenden Forderungen wird ein außergerichtlicher Vorschlag erstellt. Die Mutter zahlt nichts und bürgt für nichts — sie hat den Kontakt hergestellt, und das war der entscheidende Beitrag.
Was kostet Sie das?
Das hängt allein davon ab, wo Sie wohnen.
Wohnsitz in Niedersachsen
Kostenfrei
Die Beratung übernimmt die Beratungsstelle des Vereins — in Niedersachsen staatlich anerkannt nach dem Nds. AGInsO. Für Sie entstehen keine Kosten, unabhängig von Ihrem Einkommen. Das gilt auch, wenn für Sie die Regelinsolvenz das richtige Verfahren ist.
Wohnsitz außerhalb Niedersachsens
Über die Partnerkanzlei
Die anwaltliche Betreuung läuft bundesweit über die Partnerkanzlei Berger & Becker. Sie ist in diesem Fall auch Ihr Vertragspartner. Was das kostet, sagen wir Ihnen vor jeder Beauftragung — nicht danach.
Bei entgeltlichen Verträgen haben Sie ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.
Bei Bewilligung von Beratungshilfe ist die Betreuung auch außerhalb Niedersachsens für Sie kostenfrei. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, klären wir im Gespräch.
Sie dürfen auch für jemand anderen anrufen
Sagen Sie uns, was vorliegt — wir sagen Ihnen, was fristgebunden ist und was warten kann. Die anonyme Prüfung dauert zwei Minuten und kostet nichts.
Jetzt anonym prüfen →Lieber sprechen? 05041 / 947 29 56
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Weiterführend: Konto gepfändet — was jetzt zu tun ist