Ihr Konto ist gepfändet
Wenn die Karte nicht mehr funktioniert und die Miete nicht abgeht, zählt jeder Tag. Das Wichtigste zuerst: Sie können die Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto jederzeit verlangen — die Bank darf das nicht ablehnen und nichts dafür berechnen. Diese Seite sagt Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und welche Fristen dabei laufen.
Der erste Schritt, heute
Verlangen Sie bei Ihrer Bank schriftlich die Führung Ihres Kontos als Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Ein formloser Satz genügt. Solange das nicht geschehen ist, ist Ihr gesamtes Guthaben blockiert — auch Lohn, Rente und Sozialleistungen.
Was jetzt zu tun ist — der Reihe nach
- P-Konto verlangen. Schriftlich bei Ihrer Bank, formlos. Nach § 850k Abs. 1 ZPO kann jede natürliche Person jederzeit verlangen, dass ihr Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Umwandlung ist kostenfrei; ein Zusatzentgelt dafür ist unzulässig.
- Den Zeitpunkt beachten. Ist das Guthaben bereits gepfändet, können Sie die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf Ihr Verlangen folgenden Geschäftstages fordern (§ 850k Abs. 2 ZPO). Deshalb: nicht bis zum Monatsende warten.
- Prüfen, ob Ihr Grundfreibetrag reicht. Auf dem P-Konto bleibt Ihnen monatlich ein pfändungsfreier Betrag erhalten (§ 899 ZPO). Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Für die meisten Haushalte reicht der Grundbetrag allein nicht — dann brauchen Sie Schritt 4.
- Bescheinigung für den höheren Freibetrag holen. Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen erhöhen Ihren Freibetrag (§ 902 ZPO). Der Bank müssen Sie das nachweisen. Ausstellen darf die Bescheinigung unter anderem eine geeignete Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (§ 903 Abs. 1 ZPO) — also wir.
- Nur ein P-Konto führen. Mehrere P-Konten gleichzeitig sind nicht zulässig (§ 850k Abs. 3 ZPO). Wer zwei führt, riskiert, dass der Schutz gerichtlich aufgehoben wird.
- Die Ursache angehen. Das P-Konto schützt Ihr Existenzminimum, aber es beseitigt die Forderung nicht. Wer die Pfändung dauerhaft loswerden will, braucht eine Regelung mit den Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren.
Fristen, die dabei laufen
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Umwandlung bei bereits gepfändetem Guthaben | zum Beginn des 4. Geschäftstages nach Ihrem Verlangen | § 850k Abs. 2 ZPO |
| Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben | wandert in die folgenden drei Monate | § 899 ZPO |
| Widerspruch gegen einen Mahnbescheid | zwei Wochen ab Zustellung | § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO |
| Anpassung des Grundfreibetrags | jährlich zum 1. Juli | § 899 ZPO |
Ein typischer Verlauf
Eine Verkäuferin aus der Region Hannover bemerkt an einem Freitag, dass ihre Karte abgelehnt wird. Der Lohn war zwei Tage vorher eingegangen. Ursache ist eine Pfändung eines Inkassounternehmens wegen einer alten Mobilfunkrechnung, für die inzwischen ein Titel besteht.
Sie verlangt noch am selben Tag schriftlich die Führung als P-Konto. Ab dem vierten Geschäftstag greift der Schutz. Weil sie zwei Kinder unterhält, reicht der Grundbetrag nicht — sie erhält von uns die Bescheinigung nach § 903 ZPO und reicht sie bei der Bank ein. Miete und Strom laufen wieder.
Damit ist die Forderung nicht erledigt: Ein Titel wirkt 30 Jahre. Parallel nehmen wir deshalb die Gesamtübersicht auf und klären, ob eine außergerichtliche Einigung trägt oder ein Insolvenzverfahren der ehrlichere Weg ist.
Was Sie nicht tun sollten
- Kein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnen und dort ebenfalls ein P-Konto beantragen.
- Kein Geld auf das Konto von Angehörigen umleiten — das schafft neue Probleme statt Schutz.
- Keine Ratenzahlung unterschreiben, ohne die Gesamtsumme aller Forderungen zu kennen.
Was kostet Sie das?
Das hängt allein davon ab, wo Sie wohnen.
Wohnsitz in Niedersachsen
Kostenfrei
Die Beratung übernimmt die Beratungsstelle des Vereins — in Niedersachsen staatlich anerkannt nach dem Nds. AGInsO. Für Sie entstehen keine Kosten, unabhängig von Ihrem Einkommen. Das gilt auch, wenn für Sie die Regelinsolvenz das richtige Verfahren ist.
Wohnsitz außerhalb Niedersachsens
Über die Partnerkanzlei
Die anwaltliche Betreuung läuft bundesweit über die Partnerkanzlei Berger & Becker. Sie ist in diesem Fall auch Ihr Vertragspartner. Was das kostet, sagen wir Ihnen vor jeder Beauftragung — nicht danach.
Bei entgeltlichen Verträgen haben Sie ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.
Bei Bewilligung von Beratungshilfe ist die Betreuung auch außerhalb Niedersachsens für Sie kostenfrei. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, klären wir im Gespräch.
Wir stellen Ihnen die Bescheinigung aus
Als in Niedersachsen staatlich anerkannte Beratungsstelle dürfen wir die Bescheinigung über Ihren erhöhten Freibetrag nach § 903 ZPO ausstellen. In zwei Minuten klären Sie anonym, ob wir Ihren Fall übernehmen können.
Jetzt anonym prüfen →Lieber sprechen? 05041 / 947 29 56
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Weiterführend: Was ist ein P-Konto?