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Werden alle Schulden von der Insolvenz erfasst?

Grundsätzlich ja — die Restschuldbefreiung befreit Sie nach drei Jahren von fast allen verbleibenden Schulden. Es gibt aber ein paar gesetzliche Ausnahmen, die bestehen bleiben.

Was erlischt mit der Restschuldbefreiung

Was bleibt bestehen (§ 302 InsO)

Forderungen von Gläubigern, die Sie nicht angegeben haben

Wichtig: Die Restschuldbefreiung umfasst alle Forderungen, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestanden — egal, ob der Gläubiger bekannt war oder nicht. Wenn Sie später noch einen vergessenen Gläubiger finden, erlöschen seine Forderungen trotzdem — solange sie zeitlich vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind.

Was ist mit Schulden, die während der Wohlverhaltensphase entstehen?

Neue Schulden, die Sie während der drei Jahre nach Verfahrenseröffnung machen, sind nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Deshalb wichtig: keine neuen Kredite während des Verfahrens, keine Rückstände bei Miete, Strom oder Telefon. Alle neuen Verpflichtungen müssen Sie weiter pünktlich bedienen.