Was geschieht mit meinem Auto in der Insolvenz?
Eine der häufigsten Sorgen: „Nimmt man mir mein Auto weg?" Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nicht. Ob und unter welchen Umständen Ihr Auto in die Insolvenzmasse fällt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wann Ihr Auto pfändungsfrei bleibt
Gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zählt ein Auto zu den sogenannten „pfändungsfreien Sachen", wenn Sie es zur Ausübung Ihres Berufs oder Ihrer Erwerbstätigkeit zwingend benötigen. Typische Fälle:
- Sie brauchen das Auto für den Weg zur Arbeit, weil keine zumutbare ÖPNV-Anbindung besteht.
- Sie sind beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen (z. B. Außendienst, Pflegedienst).
- Sie betreuen Angehörige, die auf Ihre Mobilität angewiesen sind.
Zusätzlich gibt es eine Wertgrenze: Bei einem Fahrzeugwert bis ca. 7.500 € bis 10.000 € (je nach Einzelfall und Gerichtspraxis) bleibt das Auto typischerweise unangetastet.
Wann wird das Auto eingezogen?
Wenn Ihr Auto einen höheren Wert hat oder Sie es nicht zwingend zur Erwerbstätigkeit brauchen, prüft der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder, ob es verwertet werden soll. Eine typische Option in solchen Fällen: Sie geben das hochwertige Fahrzeug ab und erhalten im Gegenzug ein angemessenes Auto gestellt, das ausreicht, um Ihren Mobilitätsbedarf zu decken.
Leasingfahrzeuge
Bei Leasingfahrzeugen hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht (§ 103 InsO): Er kann den Leasingvertrag fortsetzen oder kündigen. In der Praxis wird der Vertrag meist beendet, das Fahrzeug geht an den Leasinggeber zurück.
Was wir für Sie tun
In unserem Fragebogen erfassen wir Ihr Auto und seinen Wert. Wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind, dokumentieren wir das entsprechend — so können Sie Ansprüche auf den Pfändungsschutz frühzeitig geltend machen. Die anwaltliche Vertretung übernimmt dabei unsere Partnerkanzlei.